Allgemeine Geschäftsbedingungen des VoiceOffice Partnerprogramms

1. Geltungsbereich
Für das Verhältnis zwischen VoiceOffice c/o PrimeConcept (nachfolgend VoiceOffice genannt) und dem VoiceOffice Partner (nachfolgend Partner genannt) gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen.

Änderung dieser Geschäftsbedingungen werden sechs Wochen nach Zugang der entsprechenden Änderungsmitteilung beim Partner wirksam, sofern VoiceOffice bis dahin kein entsprechender Widerspruch des Partners zugeht. VoiceOffice wird dem Partner mit der Änderungsmitteilung auf die Bedeutung eines unterlassenen Widerspruches besonders hinweisen.

2. Zustandekommen des Vertrags
Der Vertrag kommt nach der Anmeldung durch den Partner mit Annahme des Antrags durch Zusendung der Annahmeerklärung per E-Mail zustande.

3. Rechte des Partners
Durch diesen Vertrag wird der Partner nicht verpflichtet, für VoiceOffice tätig zu sein. Es wird weder ein Arbeitsvertrag noch ein Handelsvertreterverhältnis zwischen den Parteien begründet.

Der Partner ist insbesondere nicht berechtigt, im Namen von VoiceOffice aufzutreten, für VoiceOffice Angebote anzunehmen, Erklärungen abzugeben oder entgegenzunehmen.

4. Anspruch auf Prämie, Abtretung, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Sofern für über VoiceOffice angebotene Produkte und Dienstleistungen in der jeweils gültigen Provisionsliste Prämien vorgesehen sind, erhält der Partner für das Vermitteln eines Vertrages eine Prämie nach dem jeweils gültigen Prämiensystem. Eine mehrfache Provisionierung einer Vermittlung durch andere Prämiensysteme von VoiceOffice ist ausgeschlossen. VoiceOffice bestimmt durch das jeweils gültige Prämiensystem die Höhe der Prämie nach billigem Ermessen. Die Prämie wird fortlaufend ab dem zweiten Monat der Inanspruchnahme durch den vermittelten Kunden gezahlt. Der erste Monat wird als Testmonat nicht vergütet. Der Anspruch auf Zahlung einer Prämie entsteht dann, sobald die Entgelte des geworbenen Kunden für den Zeitraum der Inanspruchnahme gegenüber VoiceOffice vollständig entrichtet wurden.

Der Anspruch auf Zahlung der Prämie kann ohne schriftliche Zustimmung von VoiceOffice nicht abgetreten werden. Der Partner darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte stehen ihm nur zu, soweit sie auf dem selben Vertragsverhältnis beruhen.

5. Pflichten des Partners
Der Partner hat dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm an Dritte übermittelten Informationen wahrheitsgemäß sind und dem betreffenden Angebot des Produktanbieters entsprechen. Der Partner hat dem Kunden die Vertragsunterlagen vollständig auszuhändigen beziehungsweise den Kunden auf die Seiten von VoiceOffice zu verweisen. Der Partner ist außerdem verpflichtet, den Kunden auf die für den jeweiligen Vertrag geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinzuweisen und ihm den Inhalt der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis zu bringen.

Der Partner ist weiter verpflichtet, jede von ihm durchgeführte Werbemaßnahmen als eigene Maßnahme kenntlich zu machen. Er darf Produkte nur dann per E-Mail oder Fax bewerben, wenn er mit dem vermuteten oder ausdrücklichem Einverständnis des Empfängers handelt. Der Partner darf zur Werbung ausschließlich Materialen verwenden, die ihm von VoiceOffice zur Verfügung gestellt wurden. Insbesondere darf er Marken, Warenzeichen und Logos von VoiceOffice oder Dritten nur verwenden, wenn und soweit ein schriftliches Einverständnis von VoiceOffice oder des Dritten vorliegt. Der Partner stellt VoiceOffice von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung der vorgenannten Pflichten beruhen. Weitergehende Ansprüche von VoiceOffice bleiben unberührt.

6. Rechtsstellung des Kunden
Der vermittelte Vertrag kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Produktanbieter zustande. Der Produktanbieter behält sich das Recht vor, vom Partner vermittelte Kunden abzulehnen.

7. Haftungsbeschränkungen
Schadensersatzansprüche gegen VoiceOffice sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet VoiceOffice auch bei leichter Fahrlässigkeit. In diesem Fall beschränkt sich die Haftung von VoiceOffice auf den Ersatz der Schäden, die bei Vertragsschluss für VoiceOffice typischer Weise voraussehbar waren.

Die Haftung aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften, vertraglicher Vereinbarung oder Zusicherung sowie wegen Personenschäden und deren Folgen bleibt unberührt. Die Haftung von VoiceOffice ist in jedem Fall beschränkt auf einen Betrag in Höhe von EUR 500,00 pro Schadenfall. Der Ersatz mittelbarer Schäden, insbesondere der Ersatz entgangenen Gewinns, ist ausgeschlossen.

8. Sonstiges
Es gilt des Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen zum einheitlichen UN-Kaufrecht beweglicher Sachen (CISG).

Ausschließlicher Gerichtsstand ist, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder im Inland ohne Gerichtsstand ist, Düsseldorf. VoiceOffice ist aber darüber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.